Heute schon gelacht? 


 

DER ÖSTERREICHISCHE KABARETTPREIS


Richtlinien zur Verleihung*


1.
Der Österreichische Kabarettpreis wird in 2 Sparten vergeben:
Der Hauptpreis würdigt die inhaltlich anspruchsvolle und kontinuierliche Arbeit eines Kabarettisten, dokumentiert anhand seines aktuellen Programms, das er in der letzten Spielzeit vorgestellt hat.

Der Programm- bzw. Förderpreis zeichnet eine herausragende Produktion bzw. einen förderungswürdigen Nachwuchskünstler, aber auch einen satirisch-literarischen Beitrag der letzten Saison aus.

2.
Beide Preise sind dotiert. Zusätzlich erhalten die Preisträger eine Statue.

3.
Die Wahl der Preisträger erfolgt durch eine unabhängige Fach-Jury.
Die Jury-Tätigkeit ist ehrenamtlich.
Die Jury trifft sich auf Einladung des Jury-Vorsitzenden in Wien.

4.
Der Ablauf der Ermittlung der Preisträger ist in beiden Kategorien (Haupt- und Programm- bzw. Förderpreis) der gleiche, wobei zuerst über den Hauptpreis abgestimmt wird.

  • Jeder Juror schlägt einen Kandidaten vor.
  • Jeder Juror begründet seinen Vorschlag.
  • Diskussion der Vorschläge und Argumente.
  • Durchführung von offenen Wahlgängen per Handzeichen, nach denen jeweils der stimmenschwächste Kandidat ausscheidet.
  • Nach jedem Wahlgang sind weitere Diskussionen und Plädoyers möglich.
  • Gewählt ist, wer im letzten Wahlgang die Mehrheit der abgegeben Stimmen auf sich vereinigt. (Stimmenthaltungen sind in jedem Wahlgang möglich.)
  • Sollte der seltene Fall eines Stimmengleichstands auf den ersten Platz eintreten, an dem sich auch nach Diskussion und neuerlicher Abstimmung nichts ändert, zählt die Stimme des Jury-Vorsitzenden doppelt.

    Bei Ausschlagung des Preises durch einen gewählten Künstler tritt an seine Stelle derjenige mit den zweitmeisten Stimmen.

5.
Eine Wiederwahl früherer Preisträger ist möglich (auch in der gleichen Kategorie), wenn besondere Leistungen eine derartige Entscheidung rechtfertigen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch die Preisträger des Vorjahres.

6.
Gegen die Entscheidung der Jury ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

7.
Die Verleihung der "Österreichischen Kabarettpreise" ist öffentlich zugänglich.

8.
Die Preisträger verpflichten sich mit der Preisannahme am Preisverleihungstag ihr Programm auszugsweise am Verleihungsort zu präsentieren.

* alle Bezeichnungen sind geschlechtsneutral


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