| Richtlinien
zur Verleihung* 1. Der
Österreichische Kabarettpreis wird in 2 Sparten vergeben: Der Hauptpreis
würdigt die inhaltlich anspruchsvolle und kontinuierliche Arbeit eines Kabarettisten,
dokumentiert anhand seines aktuellen Programms, das er in der letzten Spielzeit
vorgestellt hat.
Der
Programm- bzw. Förderpreis zeichnet eine herausragende Produktion
bzw. einen förderungswürdigen Nachwuchskünstler, aber auch einen
satirisch-literarischen Beitrag der letzten Saison aus. 2. Beide
Preise sind dotiert. Zusätzlich erhalten die Preisträger eine Statue. 3. Die
Wahl der Preisträger erfolgt durch eine unabhängige Fach-Jury. Die
Jury-Tätigkeit ist ehrenamtlich. Die Jury trifft sich auf Einladung des
Jury-Vorsitzenden in Wien.
4.
Der Ablauf der Ermittlung der Preisträger ist in beiden Kategorien (Haupt-
und Programm- bzw. Förderpreis) der gleiche, wobei zuerst über den Hauptpreis
abgestimmt wird. -
Jeder Juror schlägt einen Kandidaten vor.
- Jeder
Juror begründet seinen Vorschlag.
- Diskussion
der Vorschläge und Argumente.
- Durchführung
von offenen Wahlgängen per Handzeichen, nach denen jeweils der stimmenschwächste
Kandidat ausscheidet.
- Nach
jedem Wahlgang sind weitere Diskussionen und Plädoyers möglich.
- Gewählt
ist, wer im letzten Wahlgang die Mehrheit der abgegeben Stimmen auf sich vereinigt.
(Stimmenthaltungen sind in jedem Wahlgang möglich.)
- Sollte
der seltene Fall eines Stimmengleichstands auf den ersten Platz eintreten, an
dem sich auch nach Diskussion und neuerlicher Abstimmung nichts ändert, zählt
die Stimme des Jury-Vorsitzenden doppelt.
Bei Ausschlagung des Preises
durch einen gewählten Künstler tritt an seine Stelle derjenige mit den
zweitmeisten Stimmen.
5. Eine
Wiederwahl früherer Preisträger ist möglich (auch in der gleichen
Kategorie), wenn besondere Leistungen eine derartige Entscheidung rechtfertigen. Ausgenommen
von dieser Regelung sind jedoch die Preisträger des Vorjahres. 6. Gegen
die Entscheidung der Jury ist der Rechtsweg ausgeschlossen. 7. Die
Verleihung der "Österreichischen Kabarettpreise" ist öffentlich
zugänglich. 8. Die
Preisträger verpflichten sich mit der Preisannahme am Preisverleihungstag
ihr Programm auszugsweise am Verleihungsort zu präsentieren. *
alle Bezeichnungen sind geschlechtsneutral
|